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Betriebsanleitung für Anwender
KMR 1550 LPG
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Neben den Hinweisen in dieser Bedienungsanleitung müssen die allgemeinen
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften des Gesetzgebers berücksich-
tigt werden, z.B. VBG 1 und VBG 12. Legen Sie die Bedienungsanleitung
nicht ungelesen beiseite, auch wenn Sie zuvor schon mit ähnlichen
Kehrsaugmaschinen gearbeitet haben. Es ist unerläßlich, sich vor Betriebs-
beginn mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen sowie mit deren
Funktionen vertraut zu machen. Während der Arbeitszeit ist es dazu zu spät.
– Gasanlage auf Dichtheit prüfen.
– Bei Undichtigkeit sofort Behälterventil schließen. Die Wiederinbetriebnahme
darf erst erfolgen, nachdem die Störungsursache beseitigt ist.
– Kehrsaugmaschinen dürfen nur von geeigneten Personen geführt werden,
die in der Bedienung ausgebildet sind, dem Unternehmer oder dessen
Beauftragten ihre Fähigkeiten zum Bedienen nachgewiesen haben und von
ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt sind.
– Es dürfen nur die vom Unternehmer oder dessen Beauftragten für den
Einsatz der Kehrsaugmaschine freigegebenen Flächen befahren werden.
– Die Bedienungsperson darf die Maschine erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, Gasflasche geschlossen, die Maschine gegen unbeabsichtigte
Bewegungen gesichert, die Feststellbremse betätigt und der Schlüssel
abgezogen ist.
– Um ein unbefugtes Benutzen der Maschine zu verhindern, ist der Schlüssel
abzuziehen.
– Beim Transport der Maschine ist der Motor stillzusetzen und die Gas-
flasche zu schließen.
– Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten.
– Die Bedienungsperson hat die Maschine bestimmungsgemäß zu verwen-
den. Sie hat bei ihrer Fahrweise die örtlichen Gegebenheiten zu berück-
sichtigen und beim Arbeiten mit der Maschine auf Dritte, insbesondere
Kinder, zu achten.
– Die Maschine mit den Arbeitseinrichtungen ist vor ihrer Benutzung auf
ihren ordnungsgemäßen Zustand und Betriebssicherheit zu überprüfen.
Wenn die Maschine nicht in Ordnung ist, darf sie nicht benutzt werden.
– Die an der Maschine angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben
wichtige Hinweise für den gefahrlosen Betrieb.
– Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nicht zulässig.
– Aufsitzgeräte dürfen nur vom Sitz aus in Bewegung gesetzt werden.
– Das Gerät darf nur im Bereich von nicht gesundheitsgefährlichen Stäuben
der Kategorie „U“ eingesetzt werden.
– Ein wesentlicher Schutz vor Unfällen ist eine regelmäßige Wartung der
Maschine.
– Beim Reinigen und Warten der Maschine und beim Auswechseln von
Teilen ist der Motor abzustellen und der Schlüssel abzuziehen.
– Bei Arbeiten an der elektrischen Anlage grundsätzlich Batteriestecker
abziehen bzw. die Batterie (Minuspol) abklemmen.
– Bei Wartungs–, Instandhaltungs– und Einrichtungsarbeiten und dgl. sind
geeignete Werkzeuge zu benutzen. Wartungsarbeiten an der Treibgas-
anlage dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.
– Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände aufkehren.
– Die Kehrmaschine ist vor unzulässiger Erwärmung (Heizkörper, Sonnen-
strahlung etc.) über 70 °C zu schützen.
Sicherheitsvorschriften